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   SG Gelsenkirchen, 27.10.2003 - S 10 U 221/02   

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https://dejure.org/2003,19895
SG Gelsenkirchen, 27.10.2003 - S 10 U 221/02 (https://dejure.org/2003,19895)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 27.10.2003 - S 10 U 221/02 (https://dejure.org/2003,19895)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - S 10 U 221/02 (https://dejure.org/2003,19895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsunfall durch Schlichten einer Schlägerei von Mitarbeitern; Bezug zur versicherten Tätigkeit als Unternehmer bei Unfall nach Arbeitsende; Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit ; Unfallschutz während der Teilnahme an einem Richtfest; Voraussetzung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 27.10.2003 - S 10 U 221/02
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist in der Regel erforderlich, dass das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und dass diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 61, 127,128 = SozR § 548 Nr. 84).

    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128).

    Es muss also sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 61, 127, 128 = SozR § 548 Nr. 84 mwN).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 27.10.2003 - S 10 U 221/02
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 27.10.2003 - S 10 U 221/02
    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Beweis zu erbringen, bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80,83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 mwN).
  • BSG, 10.12.1975 - 8 RU 202/74

    Richtfest - Geselliges Beisammensein - Unfallversicherungsschutz - Auto des

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 27.10.2003 - S 10 U 221/02
    Bleiben Festteilnehmer nach der Beendigung der Feier noch privat zusammen, so lösen sie sich vom Betrieb und verlieren damit den Versicherungsschutz (Vgl. BRACKMANN, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, § 8 Rdn. 166/167; BSGE 41, 58).
  • BSG, 31.07.1964 - 2 RU 3/62
    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 27.10.2003 - S 10 U 221/02
    Versichert sind alle Handwerker, die bei der Herstellung des Bauwerks wesentlich mitgewirkt haben, wobei dies auch für die Inhaber (Unternehmer) der beteiligten Firmen gilt (vgl. BSGE 21, 226; BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 57; Hess. LSG in Breithaupt 1955, 924).
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